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Erste Erkenntnisse aus einem Jahrzehnt BKA Verfahren

Hallo,

wir leiten mal einen interessanten Artikel weiter, der link ist unten:

Erste Erkenntnisse aus über einem Jahrzehnt BKA-Verfahren
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Am 27.02.2020 werden zwei Freundinnen am Flughafen und auf der Arbeit vom BKA abgefangen, um ihnen an Ort und Stelle DNA abzunehmen. Der richterliche Beschluss beschuldigt sie der Brandstiftung an Autos der Deutschen Bahn vor etwa zehn Jahren. Danach werden den zwei Betroffenen zehntausende Seiten Akten zugesandt. Diese umfassen Ermittlungsverfahren aus über 15 Jahren, davon sind einige eingestellt. Die hier geschilderten Inhalte beruhen ausschließlich auf den uns vorliegenden Akten. Gegen die Beschuldigten und ihr Umfeld wird jahrelang ermittelt. Sie werden in immer neuen Bezugsrahmen zu Verdächtigen, Beschuldigten, und zu “geistigen Brandstifterinnen”.
Das BKA versuchte ein §129-Verfahren zu eröffnen (“Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung”), was nach Kenntnisstand der Akteneinsicht im April 2020 von der Staatsanwaltschaft abgelehnt wurde. Trotz zehntausender Seiten gibt es große Lücken.

weiter geht es auf:
https://gefaehrlichefreundschaften.noblogs.org/

DNA – Entnahmen in Berlin und Bezug zum Wendland

Im Februar 2020 gab es in Berlin 2 DNA-Entnahmen. Mehr aktuelle Informationen zu den Hintergründen findet ihr hier (DNA-Abnahmen in Berlin vom 19.03.2020 siehe de.indymedia.org/node/72546 und http://keinruhigeshinterland.org/2020/08/19/neuigkeiten-zur-dna-entnahme-im-februar-2020-in-berlin/ )

Eine der Beschuldigten lebt im Wendland. Das BKA (Bundeskriminalamt) scheint sehr umfangreiche Ermittlungen auch zu länger zurück liegenden regionalen und überregionalen Aktionen zu führen. Es geht auch um vor Jahren vorläufig eingestellte Ermittlungsverfahren in Lüchow-Dannenberg. Bitte seid deshalb aufmerksam in Bezug auf mögliche polizeiliche Ermittlungstätigkeiten im Landkreis.

Auch der in Vergangenheit unangenehm aufgefallene Staatsschützer H. scheint weiterhin in der Region aktiv zu sein. Wenn euch zu Aktivitäten der Polizei etwas auffällt oder euch dazu etwas aufgefallen ist, kommt bitte zur Sprechstunde des Ermittlungsausschusses jeweils am ersten Donnerstag eines Monats auf der Wiese in Meuchefitz. Siehe auch https://ea-wendland.blackblogs.org/

Und es gilt wie immer: Gut zu hause aufräumen erspart uns allen viel Ärger. Gerede im allgemeinen und insbesondere am Telefon ist zu vermeiden.

Autoritärer Staat in Lüchow-Dannenberg – was kann folgen?

 

Autoritärer Staat in Lüchow – Dannenberg – mögliche Folgen 

Ab Ende März gab es – vor allem in Lüchow – an vier Samstagen dezentrale Aktionen im Landkreis u.a.  für grenzenlose Solidarität, gegen staatlich-autoritäre Verbote im Zuge der Pandemie, für eine Verbesserung der Bedingungen im Gesundheitswesen und für kleinbäuerliche Landwirtschaft. 

Die Polizei hat am 4. und 11. April mit einem massiven, teils gewaltvollen Einsatz in Lüchow auf alles reagiert, was in ihren Augen unliebsam und kritisch wirkte. Dabei wurden anscheinend auch eine Reihe von Ordnungswidrigkeitsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren eingeleitet. Als rechtlicher Rahmen dienten vermutlich die Polizeigesetze in Niedersachen, die jeweiligen Corona-Pandemie Eindämmungsverordnungen des Landes, spezielle Verbotsverfügungen des Landkreises Lüchow-Dannenberg und wie so oft kreative Auslegungen des Strafgesetzbuches. Beim großteils aggressiven polizeilichen Vorgehen war die jeweilige Rechtsgrundlage nicht immer ersichtlich, sicherlich im Nachhinein strittig und besonders durch die Art des polizeilichen Eingreifens jeder Logik einer Corona-Eindämmung vollständig widersprechend. 

Es war gut und wichtig, dass diesem autoritären Vorgehen auf vielen verschiedenen Ebenen kreativ und wirksam in den folgenden Wochen offensiv widersprochen wurde und immer noch wird.

Was kann nun folgen? Welche Konsequenzen durch die Behörden müssen Menschen befürchten, die am 4. und 11. April ihre Meinung ausgedrückt oder auch nur zur falschen Zeit am falschen Ort mit dem richtigen T-Shirt unterwegs waren?

Ehrlich gesagt: Wir wissen es nicht! Von einer stillschweigenden Einstellung der meisten Verfahren (Ordnungswidrigkeiten, Versammlungsgesetz) bis zu einer Flut von Vorladungen, Bußgeldern und Anhörungsbögen ist vieles möglich. 

Was können betroffene Aktivist*innen tun?

- Bei Bußgeldern / Ordnungswidrigkeitsvorwürfen ist es meistens sinnvoll, einen fristgerechten Einspruch einzulegen. Die Frist ist der „Rechtsbehelfsbelehrung“ zu entnehmen. Eine Begründung des Einspruchs kann nachgereicht werden. Bitte informiert danach den EA Wendland – dann kann gemeinsam überlegt werden, ob eine anwaltliche Begleitung sinnvoll ist. 

- Zu Vorladungen zur polizeilichen Vernehmung nicht hingehen. KeineR* ist verpflichtet, zu polizeilichen Vernehmungen zu erscheinen – Ausnahme sind Vorladungen durch die Staatsanwaltschaft oder im ausdrücklichen Auftrag der Staatsanwaltschaft. Keine Aussage ist am Anfang eines solchen Ermittlungsverfahren immer der richtige Weg! Bitte informiert den EA (und ggf eine Rechtsanwältin von euch) über die Vorladungen.

- Ihr bekommt einen Strafbefehl:Innerhalb der Frist (aus der Rechtsbehelfsbelehrung) bitte unbedingt zunächst selber Einspruch mit „Begründung folgt“ einlegen. dann den EA benachrichtigen. In diesen Fällen ist das Einschalten eines Rechtsbeistandes meistens sinnvoll. Wir helfen bei der Suche und unterstützen die Betroffenen. 

Selber klagen? Wenn Ihr das wollt, könnt Ihr Klage einreichen gegen das Verbot der Versammlung. Für den 4.und 11.April ist eine solche Klage bereits in Arbeit. Wenn Ihr Euch dem anschließen wollt, informiert den Ermittlungsausschuss Wendland. 
Von Klagen gegen den Polizeieinsatz  raten wir als EA derzeit ab. 
Update: Zu den Klagen rund um den 4. April siehe http://keinruhigeshinterland.org/2020/05/02/lass-mein-t-shirt/

Für Solidarität und gegen Repression. In Lüchow, dem Wendland und weltweit!