Autoritärer Staat in Lüchow – Dannenberg – mögliche Folgen
Ab Ende März gab es – vor allem in Lüchow – an vier Samstagen dezentrale Aktionen im Landkreis u.a. für grenzenlose Solidarität, gegen staatlich-autoritäre Verbote im Zuge der Pandemie, für eine Verbesserung der Bedingungen im Gesundheitswesen und für kleinbäuerliche Landwirtschaft.
Die Polizei hat am 4. und 11. April mit einem massiven, teils gewaltvollen Einsatz in Lüchow auf alles reagiert, was in ihren Augen unliebsam und kritisch wirkte. Dabei wurden anscheinend auch eine Reihe von Ordnungswidrigkeitsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren eingeleitet. Als rechtlicher Rahmen dienten vermutlich die Polizeigesetze in Niedersachen, die jeweiligen Corona-Pandemie Eindämmungsverordnungen des Landes, spezielle Verbotsverfügungen des Landkreises Lüchow-Dannenberg und wie so oft kreative Auslegungen des Strafgesetzbuches. Beim großteils aggressiven polizeilichen Vorgehen war die jeweilige Rechtsgrundlage nicht immer ersichtlich, sicherlich im Nachhinein strittig und besonders durch die Art des polizeilichen Eingreifens jeder Logik einer Corona-Eindämmung vollständig widersprechend.
Es war gut und wichtig, dass diesem autoritären Vorgehen auf vielen verschiedenen Ebenen kreativ und wirksam in den folgenden Wochen offensiv widersprochen wurde und immer noch wird.
Was kann nun folgen? Welche Konsequenzen durch die Behörden müssen Menschen befürchten, die am 4. und 11. April ihre Meinung ausgedrückt oder auch nur zur falschen Zeit am falschen Ort mit dem richtigen T-Shirt unterwegs waren?
Ehrlich gesagt: Wir wissen es nicht! Von einer stillschweigenden Einstellung der meisten Verfahren (Ordnungswidrigkeiten, Versammlungsgesetz) bis zu einer Flut von Vorladungen, Bußgeldern und Anhörungsbögen ist vieles möglich.
Was können betroffene Aktivist*innen tun?
- Bei Bußgeldern / Ordnungswidrigkeitsvorwürfen ist es meistens sinnvoll, einen fristgerechten Einspruch einzulegen. Die Frist ist der „Rechtsbehelfsbelehrung“ zu entnehmen. Eine Begründung des Einspruchs kann nachgereicht werden. Bitte informiert danach den EA Wendland – dann kann gemeinsam überlegt werden, ob eine anwaltliche Begleitung sinnvoll ist.
- Zu Vorladungen zur polizeilichen Vernehmung nicht hingehen. KeineR* ist verpflichtet, zu polizeilichen Vernehmungen zu erscheinen – Ausnahme sind Vorladungen durch die Staatsanwaltschaft oder im ausdrücklichen Auftrag der Staatsanwaltschaft. Keine Aussage ist am Anfang eines solchen Ermittlungsverfahren immer der richtige Weg! Bitte informiert den EA (und ggf eine Rechtsanwältin von euch) über die Vorladungen.
- Ihr bekommt einen Strafbefehl:Innerhalb der Frist (aus der Rechtsbehelfsbelehrung) bitte unbedingt zunächst selber Einspruch mit „Begründung folgt“ einlegen. dann den EA benachrichtigen. In diesen Fällen ist das Einschalten eines Rechtsbeistandes meistens sinnvoll. Wir helfen bei der Suche und unterstützen die Betroffenen.
Selber klagen? Wenn Ihr das wollt, könnt Ihr Klage einreichen gegen das Verbot der Versammlung. Für den 4.und 11.April ist eine solche Klage bereits in Arbeit. Wenn Ihr Euch dem anschließen wollt, informiert den Ermittlungsausschuss Wendland.
Von Klagen gegen den Polizeieinsatz raten wir als EA derzeit ab.
Update: Zu den Klagen rund um den 4. April siehe http://keinruhigeshinterland.org/2020/05/02/lass-mein-t-shirt/
Für Solidarität und gegen Repression. In Lüchow, dem Wendland und weltweit!